Rechtsprechung
VG Meiningen, 13.10.1994 - 3 P 50043/93.Me |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
ThürPersVG § 44
Personalvertretungsrecht der Länder; Personalvertretungsrecht der Länder; Kosten des Personalrates - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Meiningen, 13.04.1994 - 3 P 50043/93
- VG Meiningen, 13.10.1994 - 3 P 50043/93.M
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.03.1992 - 6 P 11.90
Personalvertretung - Teilrechtfähigkeit des Personalrats - Freistellungsanspruch …
Auszug aus VG Meiningen, 13.10.1994 - 3 P 50043/93
Hierzu gehören nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch die Kosten, die in personalvertretungsrechtlichen Auseinandersetzungen durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Vertretung im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren entstehen (vgl. BVerwG, B. v. 09.03.1992, PersR 1992, 243).Dies gilt nur dann nicht, wenn die Rechtsverfolgung schlechterdings nicht zu vertreten, mithin mutwillig oder haltlos war (vgl. BVerwG, B. v. 09.03.1992, a. a. O.).
Es muß sich dem Personalrat bei verständiger Würdigung aufdrängen, daß er mit seinem Rechtsstandpunkt vor Gericht nicht durchdringen kann, so daß seine Rechtsverfolgung letztlich als Ausdruck von Rechthaberei, Feindseligkeit oder einer anderen unvertretbaren Einstellung erscheinen muß, vgl. BVerwG, B. v. 09.03.1992, a. a. O..
Erstattungsfähig sind Rechtsanwaltskosten außerhalb eines Beschlußverfahrens dann nicht, wenn von einer Haltlosigkeit des Anspruchs, der geltend gemacht wird, auszugehen ist, wenn also die Rechtsverfolgung von vornherein offensichtlich aussichtslos war (BVerwG, B. v. 09.03.1992, a. a. O.).
Aber auch unter dem Gesichtspunkt, daß der Personalrat als dienststelleninternes Organ auch die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten hat (vgl. BVerwGE 84, 58) und er grundsätzlich feststellen muß, daß andere, weniger kostenintensive Informationsquellen zu dem in Frage stehenden Thema nicht verfügbar sind (vgl. BVerwG, PersR 1992, 243), ist die Entscheidung des Antragstellers vertretbar, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.
- BVerwG, 08.11.1989 - 6 P 7.87
Sachverständige auf Kosten des Dienstherrn
Auszug aus VG Meiningen, 13.10.1994 - 3 P 50043/93
Aber auch unter dem Gesichtspunkt, daß der Personalrat als dienststelleninternes Organ auch die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu beachten hat (vgl. BVerwGE 84, 58) und er grundsätzlich feststellen muß, daß andere, weniger kostenintensive Informationsquellen zu dem in Frage stehenden Thema nicht verfügbar sind (vgl. BVerwG, PersR 1992, 243), ist die Entscheidung des Antragstellers vertretbar, einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. - BVerwG, 09.10.1991 - 6 P 1.90
Personalvertretung - Honoraranspruch für den dienststellenfremden Beisitzer - …
Auszug aus VG Meiningen, 13.10.1994 - 3 P 50043/93
Es liegt hier ein Fall der sogenannten organschaftlichen Prozeßstandschaft vor, die nicht zuletzt im Interesse der Verfahrensökonomie zuzulassen ist, vgl. BVerwGE 89, 93, 110. Der eigentliche Auftraggeber und Verursacher der hier in Frage stehenden Kosten für das Beratungsgespräch, der Vorsitzende des Antragstellers, ist am Verfahren nicht beteiligt, so daß ihr Antrag nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zulässig ist. - BVerwG, 22.06.1962 - VII P 8.61
Rechtliche Ausgestaltung der Zustimmungsbedürftigkeit von Dienstreisen des …
Auszug aus VG Meiningen, 13.10.1994 - 3 P 50043/93
Tätigkeit in diesem Sinne ist nur diejenige, die zum gesetzlichen Aufgabenkreis des Personalrates gehört, mit der er seine Rechte wahrnimmt und Pflichten erfüllt (vgl. BVerwGE 14, 282, 286 und 34, 143). - BVerwG, 24.10.1969 - VII P 14.68
Erstattung von Reisekosten bei Besuch erkrankter Bediensteter - Betreuungspflicht …
Auszug aus VG Meiningen, 13.10.1994 - 3 P 50043/93
Tätigkeit in diesem Sinne ist nur diejenige, die zum gesetzlichen Aufgabenkreis des Personalrates gehört, mit der er seine Rechte wahrnimmt und Pflichten erfüllt (vgl. BVerwGE 14, 282, 286 und 34, 143).
- VG Meiningen, 13.07.2021 - 3 P 419/20
Kostentragung bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes durch den Personalrat
Das Gebot der sparsamen Geschäftsführung gebietet u.a., dass interne Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, um aus eigener Kraft und im Zusammenwirken mit dem Dienststellenleiter das Problem zu lösen (VG Meiningen, B.v. 13.10.1994 - 3 P 50043/93.